Satzung

BVB Fanclub Salzbergen e.V.

            S A T Z U N G

  • 1   Name und Sitz
  1. Der Fanclub führt den Namen „BVB Fanclub Salzbergen“.
  2. Der Fanclub soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Fanclubname trägt dann den Zusatz „e. V.“
  3. Der Sitz des Fanclubs ist Salzbergen, Landkreis Emsland.
  • 2   Geschäftsjahr

           Das Geschäftsjahr des Fanclubs beginnt am 1.Januar und endet mit dem 31. Dezember eines Jahres.

  • 3   Ziel und Zweck
  1. Der Fanclubzweck bzw. das Ziel wird insbesondere verwirklicht durch:
  1. die Förderung und Erhaltung des Bundesligafußballs sowie die Möglichkeit, Jugendlichen und Erwachsenen Einblicke in den Fußballsport zu gewähren;
  2. die Organisation und Durchführung von Fußballfahrten zu Heim- und Auswärtsspielen von Borussia Dortmund, an denen auch Personen teilnehmen sollen und dürfen, die nicht Mitglied im Fanclub sind; dadurch soll gleichzeitig im Sinne des Fair-Play der Kontakt und das Verständnis zu Anhängern und Fanclubs anderer Vereine hergestellt und gefördert werden;
  3. die Durchführung und Förderung von Veranstaltungen und Projekten, die sich für die Integration ausländischer Mitbürger/innen, für Völkerverständigung und Toleranz sowie gegen Rassismus, Diskriminierung und Gewalt einsetzen wie z. B. zum Thema „Rassismus und Diskriminierung im Fußball“;
  4. die Förderung und Umsetzung von Maßnahmen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen ihren Platz inmitten der Gesellschaft einnehmen können, dabei ermöglicht der Fanclub bspw., dass Menschen mit Beeinträchtigungen vollständig am Fanclubleben teilnehmen können;
  5. die Förderung und Pflege der Gemeinschaft und des kulturellen Lebens durch Veranstaltungen im kulturellen Bereich.
  1. Der Fanclub ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Fanclubs werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • 4   Rechtsgrundlagen

        Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie aller Organe des Fanclubs werden durch die vorliegende Satzung geregelt.

  • 5   Erwerb der Mitgliedschaft
  1. Mitglied des Fanclubs kann jede natürliche Person werden.
  2. Die Mitgliedschaft kann durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag in Form des Vordruckes „Beitrittserklärung“ erworben werden.
  3. Bei minderjährigen Personen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
  4. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  • 6   Beendigung der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Auflösung des Fanclubs.
  2. Die Austrittserklärung ist schriftlich, mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum 31. Juli eines Jahres (spätestens am 30.04.), an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. 
  3. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, vom geschäftsführenden Vorstand aus dem Fanclub ausgeschlossen werden:
  1. wegen Nichterfüllung satzungsmäßiger Verpflichtungen oder Missachtung von Anordnungen der Organe des Fanclubs;
  2. wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Fanclubs oder groben unsportlichen Verhaltens;
  3. wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung.
  1. Auf eine Rückerstattung der bezahlten Beiträge besteht kein Anrecht.
  • 7   Beiträge

            Die Mitglieder sind verpflichtet, Mitgliedsbeiträge zu leisten. Die Erhebung der Beiträge und deren Höhe werden durch die
Vereinsordnung geregelt.

  • 8   Stimmrecht
  1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an, die mindestens seit drei Monaten dem Fanclub angehören.
  2. Jüngere Mitglieder können während den Abstimmungen an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben jedoch kein eigenes Stimmrecht.
  3. Alle stimmberechtigten Mitglieder haben bei Abstimmung jeweils nur eine Stimme. Es haben nur die Stimmen der persönlich anwesenden stimmberechtigten Mitglieder Gültigkeit.
  4. Bei Abstimmungen des geschäftsführenden Vorstandes besitzt jedes Vorstandsmitglied jeweils nur eine Stimme. Es besteht kein Vetorecht des 1. Vorsitzenden.
  • 9   Wählbarkeit
  1. Als Vorstandsmitglieder sind alle Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an wählbar.
  2. Es können nur Mitglieder zur Wahl vorgeschlagen werden, die stimmberechtigt sind (siehe § 8, 1 – 4) und mindestens seit drei Monaten Mitglied im Fanclub sind.
  • 10   Maßregelungen
  1. Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Anordnungen der Fanclub-Organe verstoßen, können nach vorheriger Anhörung von dem geschäftsführenden Vorstand folgende Maßnahmen verhängt werden:
  1. schriftliche Ermahnung (Verweis)
  2. zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme an den gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen
  1. Maßregelungen sind mit Begründung auszusprechen.
  • 11   Mitgliederversammlungen
  1. Oberstes Organ des Fanclubs ist die Mitgliederversammlung.
  2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung soll einmal in jedem Jahr stattfinden.
  3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von drei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es
  1. der Gesamtvorstand beschließt,
  2. 10 % der stimmberechtigten Mitglieder, im Sinne des § 8, 1-4, schriftlich beim Vorsitzenden beantragt haben.
  1. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand -bei dessen Verhinderung durch ein anderes vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied- unter Angabe der Tagesordnung durch Bekanntgabe auf der Homepage und eine persönliche E-Mail an jedes Mitglied.
  2. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens drei Wochen liegen.
  3. Mit der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss folgende Punkte beinhalten:
  1. Entgegennahme der Berichte
  2. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer/innen
  3. Entlastung des Gesamtvorstandes
  4. Wahlen, soweit diese erforderlich sind
  5. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  6. Verschiedenes
  1. Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle Mitglieder Ehrensache.
  2. Die Mitgliederversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  3. Satzungsänderungen und Wahlen werden nur bei der Mitgliederversammlung durchgeführt. 
  4. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Enthaltungen zerfallen und haben bei der Stimmenauszählung keine Gültigkeit, sie haben auf Antragsannahme oder -ablehnung keine Auswirkung.
  5. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
  6. Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Fanclubs eingegangen sind und den Mitgliedern mindestens eine Woche vorher zur Kenntnis gebracht wurden.
  7. Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden, wenn die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschließt, dass sie als Tagesordnungspunkte aufgenommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungsänderung bedarf der Einstimmigkeit.
  8. Dem Antrag eines Mitgliedes auf geheime Abstimmung muss entsprochen werden.
  9. Bei Versammlungen hat beim offiziellen Teil der Vorsitzende die Diskussionsleitung.
  10. Vorschläge aller Art sind sehr willkommen.
  • 12   Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus:
  1. 1. Vorsitzende/r; 
  2. 2. Vorsitzende/r; 
  3. Kassenwart und 
  4. Schriftführer/in.
  1. Der 1. Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Der gesamte Vorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert.
  2. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.
  3. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere die Durchführung der Beschlüsse der Mitglieder der Mitgliederversammlungen und die Behandlung von Anregungen des Mitarbeiterkreises.
  4. Der Vorstand ist für Aufgaben zuständig, die auf Grund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bedürfen.
  5. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schriftführer sowie der Kassenwart haben das Recht, an allen Sitzungen der Ausschüsse beratend teilzunehmen.
  6. Der Verein wird vertreten, jeweils durch 2 Mitglieder des Vorstandes, von denen zumindest einer der 1. oder 2. Vorsitzende sein muss.
  • 13   Mitarbeiterkreis
  1. Zum Mitarbeiterkreis gehören:
  1. die Mitglieder des Vorstandes
  2. Kassenprüfer/innen
  3. Webadministrator/in
  4. Weitere durch den Vorstand bestimmte Mitarbeiter/innen oder Ämter
  1. Die Sitzungen des Mitarbeiterkreises leitet der 1. Vorsitzende.
  2. Der Mitarbeiterkreis soll gewährleisten, dass alle im Fanclub tätigen Mitarbeiter laufend über alle Geschehnisse im Fanclub informiert werden. Er hat die Aufgabe, bei allen besonderen Maßnahmen und Vorhaben des Fanclubs beratend mitzuwirken.
  • 14   Ausschüsse
  1. Der Vorstand kann bei Bedarf für Veranstaltungen und sonstige gemeinnützige Projekte Ausschüsse bilden, deren Mitglieder er beruft.
  2. Die Sitzungen der Ausschüsse erfolgen nach Bedarf und werden durch den Vorstand im Auftrage des zuständigen Leiters einberufen.
  • 15   Niederschrift
  1. Über jede Mitgliederversammlung sowie über die Sitzungen der Ausschüsse ist ein Protokoll anzufertigen.
  2. Der Schriftführer fertigt das Protokoll. Bei Abwesenheit des Schriftführers bestimmt der Versammlungsleiter einen Protokollführer.
  • 16   Wahlen
  1. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und des Mitarbeiterkreises werden für die Dauer von einem Jahr gewählt.
  2. Die Kassenprüfer werden für zwei Jahre gewählt und dürfen keine Verwandten 1. oder 2. Grades zu den Vorsitzenden und zum Kassenwart sein. Sie sind gegenüber dem Vorstand und den Mitgliedern loyal.
  3. Alle gewählten Personen bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist.
  4. Eine Wiederwahl ist zulässig und unterliegt keiner Einschränkung im Bezug auf die Anzahl.
  • 17   Kassenprüfer
  1. Die Kasse des Fanclubs wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung bestimmte Kassenprüfer geprüft.
  2. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstands.
  3. Der Prüfbericht darf von jedem Mitglied eingesehen werden.
  • 18   Auflösung des Fanclubs
  1. Die Auflösung des Fanclubs kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es
  1. der geschäftsführende Vorstand mit einer Mehrheit von drei Vierteln aller seiner Mitglieder beschlossen hat oder
  2. von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Fanclubs schriftlich gefordert wurde.
  3. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.
  4. Sollten bei der ersten Versammlung weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen. Die zweite Versammlung ist dann mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
  5. Bei Auflösung oder Aufhebung des Fanclubs oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen nach Begleichen eventueller Verbindlichkeiten an die „Integrationsgruppe TABALUGA der Kath. Kirchengemeinde Salzbergen“, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
  • 19   Inkrafttreten

              Diese Satzung tritt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die vorstehende Satzung wurde durch die
Gründungsversammlung am 18.04.2016 beschlossen.

Salzbergen, den 04.09.2021

     Frank Wagemaker                                                    Thomas Horstkamp

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  1. Vorsitzender                                                          2. Vorsitzender