Vereinsordnung

BVB Fanclub Salzbergen
Vereinsordnung

§ 1 Grundsatz
Diese Vereinsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Rechte und
Verpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert
werden.

§ 2 Beiträge
1. Alle Mitglieder des Fanclubs sind beitragspflichtig, ab Vollendung des 14.
Lebensjahres.
2. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags für die Dauer eines
Kalenderjahres.
3. Die Höhe des Beitrags ist folgendermaßen festgelegt:
a) 40,00 Euro Jahresbeitrag für Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres
b) 20,00 Euro Jahresbeitrag für beitragspflichtige Mitglieder, die noch nicht
volljährig sind
c) 20,00 EUR Jahresbeitrag für Mitglieder mit Behinderung (Dieses ist dem
Kassenwart durch Vorlage des Behindertenausweises zu dokumentieren; auf
freiwilliger Basis)
d) 20,00 EUR Jahresbeitrag für Senioren ab Vollendung des 65. Lebensjahres
4. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 01. August eines Jahres, berechtigt durch eine
unterschriebene Einzugsermächtigung des Fanclubmitglieds, abgebucht. Durch
Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt
werden.
5. Es ist den Fanclubmitgliedern gegenüber transparent darzulegen, wie die
Beiträge verwendet werden.

§ 3 Eintrittskarten
1. Kommt ein Mitglied privat an Eintrittskarten zu Spielen von Borussia Dortmund,
sind diese nach Abdeckung des privaten Bedarfs den Clubmitgliedern
anzubieten.
2. Der Vorstand und der Mitarbeiterkreis haben bei Erhalt von Fanclubkarten von
Borussia Dortmund als erstes Anrecht auf die Karten. Dabei gilt eine Karte pro
Person. Die Verteilung der zusätzlichen Karten erfolgt unter den Mitgliedern.
Sollte die Nachfrage der Mitglieder höher sein als Karten zur Verfügung stehen,

erfolgt eine Zuteilung durch den Vorstand. Für eine gerechte Kartenverteilung
wird eine Rangliste geführt. Eine Weitergabe von Karten an Nichtmitglieder ist mit
einem Mitglied des Vorstands abzusprechen.

§ 4 Clubfahrten
1. Die Kosten für das Busunternehmen werden während der Fahrt eingesammelt.
Diese liegen aktuell bei 10 € für Fanclubmitglieder und 20 € für Nicht-Mitglieder.
Kinder (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) von Fanclubmitgliedern
bezahlen für den Bus bei Begleitung eines Erwachsenen Fanclubmitgliedes 5 €.
2. Auch Nichtmitglieder können bei freien Plätzen den Bus nutzen. Der Vorstand
entscheidet im Einzelfall über einen Zuschlag für Nichtmitglieder. Sollten mehr
Anmeldungen zur Busfahrt vorliegen, als Plätze vorhanden sind, werden die
Fanclubmitglieder bevorzugt.
3. Bei kurzfristiger Verhinderung eines Teilnehmers sind der Eintrittspreis und die
Kosten für die Busfahrt selbst zu übernehmen.
4. Bei unverschuldeter Nichtwahrnehmung eines Mitgliedes (z. B. Krankheit,
Todesfall in der Familie oder ähnliche Härtefälle) entscheidet im Einzelfall der
Vorstand über die Finanzierung durch die Fanclubkasse, wenn das Ticket nicht
anderweitig veräußert werden kann.

§ 5 Vereinskasse
1. Fanclubshirts und weitere Fanclubartikel werden nur über den Club angeschafft
und von der Vereinskasse bezuschusst. Im Einzelfall entscheidet der Vorstand
über einen Eigenanteil der Mitglieder.
2. Mindestens einmal im Jahr findet eine vereinsinterne Feierlichkeit statt. Die
Kosten werden aus der Vereinskasse finanziert. Der Vorstand entscheidet über
einen eventuellen Eigenanteil der Mitglieder.

§ 6 Inkrafttreten
Die vorliegende Vereinsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am
02.03.2024 beschlossen. Die Vereinsordnung vom 27.02.2023 tritt außer Kraft.